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Bild: © WWF Luzern

1. Juli 2026

Reuss-Urteil: Mehr Raum für die natürliche Dynamik von Gewässern

Das Bundesgericht stellt fest: Der Kanton Luzern hat zentrale Vorgaben des Gewässerschutzrechts in seinem Projekt unzureichend berücksichtigt. Das Urteil vom 1. Mai 2026 stärkt die Bedeutung von Revitalisierung und Geschiebehaushalt bei Hochwasserschutzprojekten.

Eine naturnahe Reuss ist ein Gewinn für Mensch, Landschaft und Hochwasserschutz. Mit seinem Urteil zum Hochwasserschutzprojekt an der Reuss hat das Bundesgericht zentrale Fragen zur Revitalisierung von Gewässern und zum Geschiebehaushalt präzisiert. Es korrigiert dabei wichtige Punkte des kantonalen Projekts und schafft damit Klarheit zur Anwendung der Umweltgesetzgebung. Gegen das Projekt hatten WWF Luzern, WWF Schweiz und Aqua Viva Beschwerde eingereicht.

Natürliche Gewässerdynamik muss berücksichtigt werden

Im konkreten Fall hält das Bundesgericht fest, dass bei wasserbaulichen Eingriffen die Wiederherstellung des natürlichen Gewässerverlaufs verbindlich geprüft werden muss. Eine entsprechende Interessenabwägung muss sorgfältig erfolgen.

Lebendige Flüsse benötigen ausreichend Raum, um ihre natürliche Dynamik entfalten zu können. Nur so entstehen an der Reuss wieder Auen mit Strukturen wie Kiesbänken und unterschiedlichen Strömungen, die Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen bieten. Projekte, die diese Dynamik nicht berücksichtigen, bleiben ökologisch ungenügend.

Flussufer mit Bäumen
Im Aargau fliesst die Reuss noch durch lange naturnahe Abschnitte und wertvolle Flussauen. Im Kanton Luzern bietet das Hochwasserschutzprojekt die Chance, dem Fluss wieder mehr Raum und natürliche Dynamik zurückzugeben. Bild: © Aqua Viva

Geschiebe ist Grundlage für Biodiversität

Auch beim Geschiebehaushalt schafft das Bundesgericht Klarheit: Beeinträchtigungen des Geschiebehaushalts sind bereits dann unzulässig, wenn diese «wesentlich» sind – nicht erst bei «schwerwiegenden» Schäden an Fauna, Flora und ihren Lebensräumen.

Damit korrigiert das Gericht eine fehlerhafte Rechtsauslegung auf kantonaler Ebene.

Kies und Geschiebe bilden die Grundlage für vielfältige Lebensräume im Fluss. Wird zu viel davon entnommen, leidet das gesamte Ökosystem – vom Ort des Eingriffs bis weit flussabwärts. Besonders betroffen sind bedrohte Fischarten wie die Äsche und die Nase, wie sie an der Reuss noch vorkommen. Sie sind auf intakte Laichplätze und durchströmte Kiesbänke angewiesen.

Die Reuss gilt ausserdem als potenzielles Lachsgewässer, in dem eine Rückkehr der Art in naher Zukunft möglich erscheint. Weiter verlangt das Gericht, dass die erforderlichen Geschiebemengen sichergestellt und durch geeignete Monitoringmassnahmen regelmässig auf qualitative und quantitative Aspekte überprüft werden.

Das Urteil unterstreicht damit nicht nur die rechtlichen Anforderungen an Hochwasserschutzprojekte, sondern auch die ökologische Bedeutung funktionierender Gewässer.

Naturnahe Gewässer sind auch guter Hochwasserschutz

Eine lebendige Reuss ist Lebensraum für zahlreiche gefährdete Arten. Das Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Reuss Luzern ist in diesem Zusammenhang von grosser Bedeutung und sollte im Einklang mit den bundesgerichtlichen Vorgaben weitergeführt und umgesetzt werden.

Nur Projekte, die Hochwassersicherheit und ökologische Aufwertung von Anfang an konsequent verbinden und die Synergien zwischen Hochwasserschutz und Revitalisierung nutzen, sind langfristig tragfähig.

Kontakt

Salome Steiner

Salome Steiner

Geschäftsleiterin

+41 52 510 14 50

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