Reuss-Urteil: Mehr Raum für die natürliche Dynamik von Gewässern
Das Bundesgericht stellt fest: Der Kanton Luzern hat zentrale Vorgaben des Gewässerschutzrechts in seinem Projekt unzureichend berücksichtigt. Das Urteil vom 1. Mai 2026 stärkt die Bedeutung von Revitalisierung und Geschiebehaushalt bei Hochwasserschutzprojekten.
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